Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Der Trainierende ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu informieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. Alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sind vom Trainierenden wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, sowie Änderungen sind sofort mitzuteilen. Personal Training & Trading Ralf Schröder haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.

2. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Trainingszeiten: Mo – Fr: 16.00 – 20.00 Uhr, Sa (in Ausnahmefällen): 08.00 – 12.00 Uhr. Trainingstermine, die vom Kunden innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, fallen zu Lasten des Trainierenden. Das vereinbarte Stunden-Honorar (brutto) wird als Stornogebühr fällig. Gleiches gilt, wenn der Trainierende innerhalb der oben genannten Frist nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Bei Absagen außerhalb des 24-Stunden-Frist gilt: es wird ein Ausweichtermin vereinbart. Terminänderungen/Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. Wurde ein Außentermin vereinbart, kann dieser nur von Personal Training & Trading Ralf Schröder abgesagt werden. Der Trainierende ist für eine Temperatur- und Wettergerechte Kleidung selbst zuständig und trägt somit die Eigenverantwortung.

3. Die Vergütung kann telefonisch erfragt werden, bzw. ist auf Internetseite unter der Rubril „Leistungen“ nachzulesen. Kombipakete werden im voraus per Lastschrift eingezogen oder überwiesen. Bei jeder Rücklastschrift wird eine Gebühr von 15.-€ erhoben. Einzelne Einheiten werden vor dem Training in Bar entrichtet. Anfahrtskosten fallen ab dem 25. Kilometer an. Hierfür beträgt die Pauschale 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer. Abweichende Anfahrtskosten sind auf der Internetseite unter der Rubrik „Leistungen“ zu entnehmen, bzw. werden auch am Telefon gern erörtert. Die Umsatzsteuer wird in Rechnungen gemäß § 19 Abs. 1 nicht gesondert ausgewiesen. Sonstige Zusatzkosten (z.B. Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen usw.) für den Personal Trainer, werden vom trainierenden in voller Höhe übernommen.

4. Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Kombipaket verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, z.B. kurze Erkrankungen bis zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Kann Personal Training & Trading Ralf Schröder durch höhere Gewalt keine Leistungen erbringen, so hat der Abonnent kein Anspruch auf Schadenersatz. Während dieser Zeit ruht jedoch der Anspruch von Personal Training & Trading Ralf Schröder auf Einziehung des Beitrages.

5. Für den Trainierenden wird grundsätzlich ein individueller Trainingsplan erstellt. Die Grundlage für diese Planung bilden im allgemeinen anerkannte sportwissenschaftliche Kenntnisse. Hierfür bildet sich Personal Training & Trading Ralf Schröder in der Regel immer bei den anerkannten Instituten weiter, bzw. liegt in der Regel sportwissenschaftliches Nachschlagewerk vor.

6. Trainingsgeräte, die zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von Personal Training & Trading Ralf Schröder, auch wenn diese sich zur dauerhaften Nutzung eines Trainierenden befinden.

7. Anschriften- oder Kontoänderungen sind Personal Training & Trading Ralf Schröder umgehend mitzuteilen.

8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Verträge werden auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Sollte eine Kündigung vor Ablauf einer Vertragslaufzeit durch den Trainierenden erfolgen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Sollte Personal Training & Trading Ralf Schröder eine Zusammenarbeit beenden müssen, werden nach Absprache mit dem Trainierenden die Beiträge zurückerstattet, bzw. eine Vertetung für die restlichen Trainingseinheiten gebucht.

9. Gerichtsstand ist Bottrop. Stand der AGB 22.03.2015

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.